Der Bayerische Demenzfonds ist ein wichtiger Baustein der Bayerischen Demenzstrategie. Die Geschäftsstelle Demenzfonds ist am Landesamt für Pflege angesiedelt. Zum 01.01.2023 ist die Richtline für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe - DEMTeil) neuerlassen worden. Sie finden die Richtlinie hier.

Alle Informationen zum Bayerischen Demenzfonds sowie Antragsunterlagen und Formulare sowie einen Musterantrag zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie unter https://www.lfp.bayern.de/bayerischerdemenzfonds/ . Der Musterantrag ist in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds am Landesamt für Pflege erstellt worden.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der drei Säulen des Demenzfonds: Fördern, Auszeichnen, Spenden.

FÖRDERN: Förderung von Teilhabeprojekten und für demenzsensible Kommunen

Der Bayerische Demenzfonds unterstützt seit 2020 Projekte, die sich auf die Förderung zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Zu- und Angehörigen fokussieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf lokalen Projekten, in welchen sich Menschen mit und ohne Demenz begegnen. Der Bewilligungszeitraum der bereits bestehenden Fördersäule der Teilhabeangebote wurde in der neuen Förderrichtlinie zum 01.01.2023 verlängert und die Fördersumme von 10.000 auf 15.000 Euro angehoben.

Seit 01.01.2023 gibt es eine weitere Säule zum Auf- und Ausbau von „demenzsensiblen Kommunen“. Entsprechende Programme der Kommunen können mit bis zu 20.000 Euro über maximal 18 Monate gefördert werden.

Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Alle natürlichen und juristischen Personen können beim Landesamt für Pflege immer zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres einen schriftlichen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass das Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen hat, und dass das Projekt dem Förderschwerpunkt entspricht.

AUSZEICHNEN: Preise für wissenschaftliche Arbeiten

Für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Integration von Menschen mit Demenz in das gesellschaftliche Leben beschäftigen, wird eine Auszeichnung vergeben. Um die mit 1.000 Euro dotierte Auszeichnung zu erhalten, muss die wissenschaftliche Qualifikationsarbeit bei Antragstellung abgeschlossen sein und einen Bezug zum Freistaat Bayern haben. Eine Bewerbung ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres (Eingang beim Landesamt für Pflege) einzureichen.

SPENDEN

Alle Projekte werden aus Mitteln des Freistaates Bayern und freiwilligen Spenden finanziert. Die Spenden fließen in die Arbeit des Bayerischen Demenzfonds und somit in das Engagement für Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen.

Spendenkonto:

Staatsoberkasse Bayern / Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds

Weitere Informationen:

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Bayerischen Demenzfonds finden hier.