Inhalt

Mit dem Demenzkoffer soll ein Beitrag geleistet werden, Menschen mit Demenz und ihre besonderen Bedürfnisse besser zu verstehen und Betroffenen verständnisvoll und einfühlsam begegnen zu können. Der Demenzkoffer beinhaltet eine Vielzahl unterschiedlicher Materialien, die neue Impulse für die Arbeit mit demenzkranken Menschen setzen möchten. Neben kompakten Informationen zu unterschiedlichen Themenfeldern beinhaltet der Koffer auch insbesondere Anregungen und Material zur Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz - sei es bei Betroffenen zuhause, im Rahmen von Betreuungsangeboten sowie in der stationären pflegerischen Versorgung oder im Krankenhaus. Viele Alltagsgegenstände aus vergangener Zeit runden den Inhalt ab.

Verleih

Der Verleih erfolgt durch die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern. Die Ausleihe und der Versand sind kostenfrei für die Nutzer. Um den Demenzkoffer zu entleihen, muss eine Anfrage an die jeweilige Fachstelle für Demenz und Pflege im jeweiligen Regierungsbezirk gestellt werden. Termine und Zeiträume des Verleihs bedürfen der Absprache. Es besteht kein Anspruch auf Entleihe. Zum Packen nutzen Sie bitte die mitgeschickte Checkliste und die verwendete Transportbox. Der Demenkoffer ist nur als Ganzes zu Entleihen. Während der Veranstaltung sollte der Demenkoffer durchgehend von mindestens einer Person betreut werden. Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die dem Entleiher oder Dritten aufgrund von unsachgemäßem bzw. unbeaufsichtigtem Gebrauch entstehen. Bei Verlust oder Beschädigung des Demenzkoffers oder einzelner Teile behalten sich die Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern sich eine Neuanschaffung des Demenzkoffers oder den Ersatz einzelner Teile vor. Der Entleiher hat den durch Verlust oder Beschädigung entstehenden Schaden, insbesondere auch bei unsachgemäßer Verpackung für den Rücktransport, zu ersetzen. Der Verleiher weist darauf hin, dass der Wert der Neubeschaffung des Demenzkoffers sich auf derzeit ca. 6000 Euro beläuft. Der Entleiher kann in beiden Fällen einen geringeren Schaden nachweisen. Der Demenzkoffer wird in einem großen Transportkoffer versendet. Der Demenzkoffer wird per Kurier verschickt. Die Kosten für den Versand werden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übernommen. Liefer- und Abholtermin bedürfen der Absprache. Für den Rückversand ist der Demenzkoffer wieder in den mitgeschickten Transportkoffer zu verpacken.

Flyer

Weitere Informationen zum Demenzkoffer finden Sie auch in unserem Flyer.

Allgemeine Bedingungen

Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Leihe nach § 598 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dies bedeutet insbesondere, dass der Demenzkoffer oder Teile davon nicht ohne Erlaubnis des Verleihers Dritten zum Gebrauch überlassen werden dürfen. Für Veränderungen oder Verschlechterungen des Demenzkoffers, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, haftet der Entleiher nicht (§ 602 BGB). Der Entleiher hat jedoch Sorge dafür zu tragen, dass der Demenzkoffer vollständig und ohne Schäden und Defekte an die Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern zurückgegeben wird. Der Demenzkoffer ist diesbezüglich nicht durch den Verleiher versichert. Der Verleiher empfiehlt daher zu prüfen, ob der Demenzkoffer für den entsprechenden Zeitraum über die eigene Versicherung des Entleihers versichert werden kann. Vom Verleiher zur Verfügung gestellte Flyer und Pressetexte/-fotos dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung zum Demenzkoffer genutzt werden. Jede weitere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Verleiher. Das Copyright für den Demenzkoffer und seine Zusammenstellung liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (www.stmgp.bayern.de). Bei der Veröffentlichung von Bildern und Pressetexten, die den Demenzkoffer abbilden bzw. darauf Bezug nehmen, ist der Hinweis aufzunehmen, dass der Demenzkoffer vom StMGP kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde. Bei Zuwiderhandlung übernimmt der Entleiher die rechtliche Verantwortung für eventuelle Schadensersatzklagen auf Grund verletzter Persönlichkeitsrechte und stellt den Verleiher von diesbezüglichen Forderungen frei.