Schulung zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI

Alle ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Helfer:innen, die in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden möchten, benötigen eine Schulung nach dem "Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI". Die Schulungsinhalte basieren auf den Schulungsempfehlungen der GKV-Spitzenverbände und dem Verband der Privaten Pflegekassen e.V.

Die Schulung für die Helfer:innen muss vor dem ersten Einsatz abgeschlossen sein.

Dabei können Schulungen berücksichtigt werden, die neben der Möglichkeit der Präsenz-Schulung auch als online-live-basierte Schulung durchgeführt werden. Schulungen, die im Selbststudium angeboten bzw. absolviert werden, werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt auch für Fortbildung für ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Helfer:innen in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

 

Informationen zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation von Helfer:innen

Die ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Helfer:innen in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag müssen zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein. Das bedeutet, dass sie entweder die oben beschriebene Schulung nach dem "Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI" oder eine vergleichbare Qualifikation benötigen.

Als vergleichbare Qualifikation kann beispielsweise eine Qualifikation entsprechend der Fachkräfte zur Leitung in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag angesehen werden.

Ab dem 01.09.2023 wird keine Nachschulung einzelner Schulungsmodule bei Helfer:innen mehr benötigt.

Für Einzelfallanfragen können Sie sich gerne an die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern wenden.

Ab dem 1. September 2023 beinhaltet das für alle Helfer:innen einheitliche Schulungskonzept nur noch 30 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten. Unter Berücksichtigung aller Personengruppen mit Pflegebedarf erfolgte eine Anpassung und Aktualisierung des Schulungskonzepts aufgrund bisheriger Erfahrungswerte der Praxis. 

Das Schulungskonzept mit 30 UE finden Sie hier

Daneben ist das bisherige Schulungskonzept mit 40 Unterrichtseinheiten (UE) weiterhin bis zum 31.12.2024 gültig, um eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen.

Eine Vorlage für die Teilnahmebestätigung an der Schulung für ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Helfer:innen im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI finden Sie hier:

Teilnahmebestätigung 40 UE-Schulung 

Teilnahmebestätigung 30 UE-Schulung


Um eine Schulung im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag abhalten zu dürfen, wird eine der folgenden Qualifikationen benötigt - geordnet nach Modulen:

Modul 1 und Modul 2

  • Sozialpädagog:in
  • Personen, die einen Studiengang in Gerontologie oder Psychologie abgeschlossen haben
  • Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen
  • Pflegefachkräfte
  • Heilerziehungspfleger:in
  • Heilpädagog:in

Modul 3

  • Hauswirtschafter:in
  • Geprüfte:r Fachhauswirtschafter:in
  • Staatlich anerkannte:r Dorfhelfer:in
  • Personen mit einer vergleichbaren Qualifikation

Die ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Helfer:innen müssen regelmäßig angeleitet und fortgebildet werden. Grundsätzlich müssen Fortbildungen regelmäßig angeboten werden, sind aber nicht an eine Mindestanzahl pro Jahr gebunden. Die Inhalte obliegen der leitenden Fachkraft.

Die Fachkräfte zum Halten von Fortbildungen entsprechen den Fachkräften zum Halten von Schulungen.