Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag finden sich im § 45a SGB XI sowie in der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den dazugehörigen Vollzugshinweisen.

Zur Unterstützung von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Die gesetzliche Grundlage für den Entlastungsbetrag ist der § 45b SGB XI.

 

Fördermöglichkeiten

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.

Die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regeln die AVSG und die dazugehörigen Vollzugshinweise.

Für das Förderverfahren ist das Landesamt für Pflege zuständig. Die benötigten Formulare für die Antragsstellung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.